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Onshore-Wind aus Bankensicht – die Bedeutung des § 35 h EEG 2023

WTSH Geimeinschaftsstand Halle 3

Speaker: Dr. Jörg Böttcher, IB.SH Energieagentur

Der deutsche Gesetzgeber sieht für EE-Vorhaben seit dem EEG 2017 ein Ausschreibungsverfahren vor. Zusätzlich gilt für Onshore-Wind-Projekte ein Anpassungsmechanismus, der einerseits eine einmalige Ausgleichszahlung und eine Anpassung des anzulegenden Wertes für die nächsten fünf Jahre auf Basis der bisherigen Performance vorsieht. Im Ergebnis ergibt sich eine hohe Stabilität der zu erwartenden Cashflows, was die Finanzierung deutlich vereinfacht.